Drohnen

Kenntnisnachweis ab 01.07.2020 nach § 21a LuftVO

Momentan nicht verfügbar!

Kenntnisnachweis-PFLICHT

für Drohnen ab 900 Gramm!

Drohnen sind die Zukunft der mobilen Fortbewegung. Namhafte Hersteller arbeiten an der Entwicklung von Personendohnen (z.B. Porsche AG). Der Weg zur dreidimensionalen Mobilität ist nicht mehr aufzuhalten.

Kürzere Reisezeiten, geringstmöglicher Energieverbrauch und die Verlagerung des Individualverkehrs in die Luft sind die Realitäten, denen wir uns als Fahrschule im mobilen Ausbildungsbereich stellen müssen.

Seit Oktober 2017 ist für den Betrieb fast aller Drohnen eine Lizenz nachzuweisen. Ab 01.07.2020 wird diese Regelung noch verschärft und man braucht auf jeden Fall für Drohnen ab 900 Gramm einen Kenntnisnachweis nach § 21a LuftVo, eventuell sogar schon ab 250 Gramm.

Bei einem Verstoß gegen die bestehenden Regelungen oder ohne Nachweis, muss man mit Bußgeldern bis 50.000 € rechnen. Zudem können zivilrechtliche Klagen drohen.

Wir sind lizenzierte Ausbildungsstelle. Das heißt:

  • Wir machen dich fit für die Prüfung (Kenntnisse im Flugbetrieb, Navigation, Meteorologie und Luftrecht)
  • Wir stellen die die Lernsoftware zur Verfügung
  • Wir vermitteln alle wichtigen Infos zu den geltenden Gesetzen, Regelungen, dem Gebrauch, die Anwendung und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Drohnen 
  • Wir nehmen die Prüfung ab

Pauschalpreis

Drohnen-Führerschein
280
komplett
Wissensvermittlung
Lernsoftware
Prüfungsvorbereitung
Prüfung
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